Kostenträger
Die Bewohner tragen die Miet- und Unterhaltskosten selbst bzw. durch den Bezug von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe.
Die Betreuungskosten werden in der Regel entsprechend des vereinbarten Pflegesatzes vom Bezirk Oberbayern finanziert.
Die Bewohner tragen die Miet- und Unterhaltskosten selbst bzw. durch den Bezug von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe.
Die Betreuungskosten werden in der Regel entsprechend des vereinbarten Pflegesatzes vom Bezirk Oberbayern finanziert.