Aufnahmeverfahren
Die Vorauswahl erfolgt in Zusammenarbeit mit den stationären und ambulanten Einrichtungen des Versorgungsgebietes.
Die Bewerbung muss von den Bewerbern schriftlich eingereicht werden. Anschließend werden die Interessenten zu drei Vorstellungsgesprächen eingeladen. Vor dem zweiten Gespräch sollte eine Epikrise oder ein Sozialbericht des behandelnden Arztes / Psychologen / Beraters und ein ausführlicher problembezogener Lebenslauf des Bewerbers vorliegen.
Über die Aufnahme des Bewerbers entscheiden die TWG-Mitarbeiter .
Eine bestmögliche Kooperation mit den behandelnden Fachärzten und Fachkrankenhäusern wird von uns angestrebt. Hierfür benötigen wir für die Dauer des Aufenthaltes in der TWG eine Schweigepflichtentbindung.
Die TWG Bewohner sollten sich nach Möglichkeit bei einem der niedergelassenen Psychiater in der näheren Umgebung in Behandlung begeben.
Zur Aufnahme werden folgende Unterlagen benötigt:
- Sozial- / HEB-Bericht
- Kostenübernahme
- Psychiatrisches Gutachten
- Organisationsplan des Einzuges
- Bankverbindung
- Einzahlungsnachweis der Kaution
- Anmeldebestätigung der Gemeinde

