Aufnahme

Bei den Bewerbern sollte: eine gewisses Maß an Beziehungsfähigkeit bzw. Motivation erkennbar sein, sich mit persönlichen Schwierigkeiten und Konflikten auseinandersetzen zu wollen, an einer persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung zu arbeiten, mit den Mitarbeiter/innen zu kooperieren, eine im Konsens gestaltete Tagesstruktur zu akzeptieren, mit anderen Menschen in einer Wohngemeinschaft zusammenleben zu wollen und sich mit diesen konstruktiv auseinander zu setzen, lebenspraktische Fertigkeiten einüben und selbständiges und eigenverantwortliches Handeln erproben wollen. Nicht aufgenommen werden Personen:

mit geistiger und körperlicher Behinderung, die einer pflegerischen Betreuung bedürfen, die sich in einer akuten psychotischen Phase befinden und sich einer adäquaten Kommunikation nicht mehr zugänglich zeigen, mit akuten Alkohol- und Drogenproblematik oder mit einer Vorgeschichte starker Gewalttätigkeit und Kriminalität, die Wiederholung erwarten lässt.

 

Aufnahme:

  1. Aufnahmegespräch

(schriftlicher Antrag zur Kostenübernahme ist beim Bezirk gestellt?)

Kennenlernen der Einrichtung

  1. Aufnahmegespräch

Grundlage:

Epikrise oder ärztliche Stellungnahme,

problembezogener Lebenslauf und

Sozialbericht bzw. HEB der abgebenden Einrichtung

  1. Aufnahmegespräch

Vereinbarung / Mietvertrag wird abgeschlossen

Schriftliche Kostenübernahme vom Bezirk liegt vor.

Konto bzw. Nachweis über Vermittlung der Mietkosten liegt vor.